Kinderturnen findet eingeschränkt ab 21. September 2020 wieder statt
Liebe Eltern und Kinder,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zwar mit diversen Corona-Verordnungen die Voraussetzungen für den Vereinssportbetrieb in SH schrittweise gelockert, leider aber nicht für den Sportbetrieb in der Halle (Ausnahme Wettkampfbetrieb). Darüber hinaus sind im Bereich Turnen die Handlungsempfehlungen des DOSB, des DTB und der DTJ verbindlich anzuwenden. Entscheidend ist in allen Regelwerken, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten, der Sport kontaktfrei ausgeübt wird und die Hygieneregelungen beachtet werden. Ausgenommen von dem Abstandsgebot sind Zusammenkünfte zu einem gemeinsamen privaten Zweck mit bis zu 10 Personen. Da die Kinder im Kleinkinderturnen (3-6-Jahre) noch nicht in der Lage sind, Abstandsregeln zu verstehen oder einzuhalten bzw. diese im Spielprozess schnell vergessen werden, kann das Kinderturnen nur auf Grundlage dieser Ausnahmeregelung durchgeführt werden. Somit beschränkt sich die Teilnehmerzahl auf 10 Personen pro Turngruppe (bei dieser Höchstgrenze zählen die Übungsleiter).
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