Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung zur JHV am 21.03.2013
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:
§ 9 Vorstand wird wie folgt ergänzt:
Die Vorstandstätigkeiten werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt. Bei Bedarf können Vorstandstätigkeiten im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben entgeltlich auf der Grundlage eines Vertrages ausgeübt werden, sofern die Tätigkeiten pauschal oder im Einzelfall über das normale Maß einer ehrenamtlichen Tätigkeit hinausgehen. Ausgenommen davon sind die Teilnahme an Veranstaltungen und Sitzungen des Vereins und die Repräsentation des Vereins gegenüber Dritten. Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über Art der Tätigkeit und Höhe der Vergütung.
Begründung:
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