Sportanlagen auch für einzelne Sportler bis 18. April 2020 gesperrt

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer e der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 17. März 2020 ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen zum 18.03.2020 zu schließen. Diese Verordnung gilt aktuell bis zum 18.04.2020. Damit dürfen auch einzelne Sportler die Sportanlagen in diesem Zeitraum nicht mehr nutzen.

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