Einladung zur Mitgliederversammlung 2017

An alle
Mitglieder

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrtes Mitglied,

im Jahr 2017 blicken wir auf 90 Jahre organisierten Sport in Felde zurück. Mit der Vereinsstickeraktion und dem Festempfang am 24. Januar 2017 haben wir bereits erste Jubiläumsveranstaltungen begehen können. Weitere werden im Laufe des Jahres folgen.

Daneben sind auch wieder wichtige Weichenstellungen für den Verein zu treffen. Im Rahmen der turnusmäßigen Wahlen wird es Veränderungen geben und wir haben auch über einen Vorschlag zur Ergänzung der Beitragsordnung zu entscheiden.

Ich lade Sie und Ihre als Vereinsmitglied gemeldeten 16 – 18 Jahre alten Familienmitglieder mit beiliegender Tagesordnung herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am  

Donnerstag, 30. März 2017 um 19.30 Uhr
im Vereinsheim – Am Sportplatz.

Unser Verein bietet ein umfangreiches sportliches Angebot. Dieses ist nur möglich, weil eine Vielzahl von Personen ihr Engagement, ihre Kompetenz, ihre Zeit und nicht zuletzt ihr Geld dafür einsetzen, dass unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Felde Sport treiben können. Einigen dieser Personen danken wir durch Ehrungen. Aber auch Sie, liebe Vereinsmitglieder, können Dank sagen! Wie? Indem Sie durch Ihre Anwesenheit auf der Jahreshauptversammlung deutlich machen, dass Sie den Einsatz unser Übungs- und Spartenleiterinnen/-leiter und der Vorstandsmitglieder schätzen und unterstützen.

Ich freue mich, Sie am 30. März 2017 begrüßen zu dürfen!

Mit freundlichem Gruß

Ulf Bödeker

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung des TuS Felde am 30. März 2017:

01. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden    
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung    
03. Ehrungen    
04. Rechenschaftsberichte    
      a) Bericht des Vorstandes    
      b) Bericht des Kassenwartes    
05. Bericht der Kassenprüfer    
06. Aussprache und Grußworte    
07. Entlastung des Vorstandes
08. Wahlen
      a) 2. Vorsitzende ( r )
      b) Geschäftsführer (in)
      c) Kassenwart ( in )
      d) Jugendwart ( in )
      e) Technische ( r ) Leiter ( in )
       f) Kassenprüfer ( in )
09. Bestätigung
      a) Vorsitzende ( r ) Beirat
      b) Spartenleiter ( innen )

      c) Platzwart ( in )

      d) Schiedsrichterwart ( in )

      e) Jugendvertreter ( in )    
10. Genehmigung des Haushalts 2017    
11. Antrag des Vorstandes auf Ergänzung der Beitragsordnung
12. Behandlung von Anträgen der Mitglieder *)
13. Verschiedenes

*) Anträge der Mitglieder
Anträge, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind bis zum 22. März 2013 schriftlich an die Geschäftsführerin, Frau Ute Franke-Matthiesen, Wulfsfelder Weg 31A, 24242 Felde, zu richten.

Antrag des Vorstandes auf Ergänzung der Beitragsordnung zur Jahreshauptversammlung am 30. März 2017

Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:

Die Beitragsordnung wird wie folgt ergänzt:

Rentner (auf Antrag*): 11 Euro monatlich.
* Bescheinigung erforderlich

Die Beitragsergänzung dient der Erprobung und ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.

Begründung:
Die Jahreshauptversammlung 2016 hat die Mitgliedsbeiträge angehoben und dabei den Beitrag für Erwachsene von 11 € auf 15 € erhöht. Der Familienbeitrag wurde von 21 € auf 25 € erhöht, der Familienbeitrag ohne Kinder gestrichen.
Im Rahmen der Diskussion wurden Bedenken formuliert, dass für Mitglieder mit geringeren Renten der Erwachsenbeitrag und der Familienbeitrag zu hoch sein könnten. Mehrheitlich hat die Jahreshauptversammlung entschieden, dass sie keinen generellen ermäßigten Beitrag für Rentner möchten. Der Vorstand wurde aber beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten und der Jahreshauptversammlung 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen, der den Bedenken Rechnung trägt.
Die Beitragserhöhung hat zu keinen nennenswerten Austritten von Vereinsmitgliedern geführt. Daher hält es der Vorstand für nicht erforderlich, einen generellen ermäßigten Beitrag für Erwachsene ab einer bestimmten Altersgrenze einzuführen. Um den Bedenken gleichwohl Rechnung zu tragen, schlägt der Vorstand einen ermäßigten Beitrag in Höhe des bis 2016 geltenden Erwachsenenbeitrags vor. Diese Ermäßigung wird auf Antrag und gegen einmalige Vorlage einer Rentenbescheinigung gewährt.
Die Ermäßigung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Der Vorstand wird der Jahreshauptversammlung 2018 über die Auswirkungen berichten und entweder eine dauerhafte Ermäßigung oder eine Alternative vorschlagen.

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