Antrag des Vorstandes zur JHV 2012

Antrag des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung
am 22.März 2012

auf Ergänzung der Mitgliedsbeiträge

 

Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:

Der monatliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 6,50 €, der gegen Vorlage einer Bescheinigung gewährt wird (Jugendliche/ Schüler/ Studenten), wird um den Zusatz „Azubis/  Schwerbehinderte“ erweitert.

 

Begründung:

Die seit 2003 gültige Beitragsordnung sieht für Mitglieder, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung als Schüler/ Student über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen, gegen Vorlage einer Bescheinigung einen ermäßigten monatlichen Beitragssatz in Höhe von 6,50 € vor. Zur Klarstellung hält es der Vorstand für zweckmäßig, den vergleichbaren Personengruppen der Auszubildenden und  Schwerbehinderten gegen Vorlage einer Bescheinigung ebenfalls einen ermäßigten Beitragssatz zu gewähren.

Nach § 11 unserer Vereinssatzung entscheidet die Jahreshauptversammlung u.a. über die Festsetzung von Beiträgen.

 Die Jahreshauptversammlung vom 20.03.2003 hat folgende Beitragsordnung beschlossen:

  • Passiv (förderndes Mitglied): 3,00 €
  • Kinder unter 14 Jahren: 6,00 €
  • Jugendliche/ Schüler/ Studenten (Bescheinigung erforderlich): 6,50 €
  • Erwachsene: 11,00 €
  • Familien ohne Kinder: 19,00 €
  • Familien mit Kindern: 21,00 €
  • Zusatzbeitrag für Sparte Tennis

 

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