Antrag des Vorstandes zur JHV 2012
Antrag des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung
am 22.März 2012
auf Ergänzung der Mitgliedsbeiträge
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:
Der monatliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 6,50 €, der gegen Vorlage einer Bescheinigung gewährt wird (Jugendliche/ Schüler/ Studenten), wird um den Zusatz „Azubis/ Schwerbehinderte“ erweitert.
Begründung:
Die seit 2003 gültige Beitragsordnung sieht für Mitglieder, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung als Schüler/ Student über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen, gegen Vorlage einer Bescheinigung einen ermäßigten monatlichen Beitragssatz in Höhe von 6,50 € vor. Zur Klarstellung hält es der Vorstand für zweckmäßig, den vergleichbaren Personengruppen der Auszubildenden und Schwerbehinderten gegen Vorlage einer Bescheinigung ebenfalls einen ermäßigten Beitragssatz zu gewähren.
Nach § 11 unserer Vereinssatzung entscheidet die Jahreshauptversammlung u.a. über die Festsetzung von Beiträgen.
Die Jahreshauptversammlung vom 20.03.2003 hat folgende Beitragsordnung beschlossen:
- Passiv (förderndes Mitglied): 3,00 €
- Kinder unter 14 Jahren: 6,00 €
- Jugendliche/ Schüler/ Studenten (Bescheinigung erforderlich): 6,50 €
- Erwachsene: 11,00 €
- Familien ohne Kinder: 19,00 €
- Familien mit Kindern: 21,00 €
- Zusatzbeitrag für Sparte Tennis